Rechtliche Hinweise

Wenn Sie eine unserer Ferienwohnungen buchen, dann gehen Sie mit uns einen Beherbergungsvertrag ein. Wichtig sind in diesem Zusammenhang dann für Sie die folgenden bindenden Bedingungen.

Kurtaxe – Gästekarte

Seit 2014 sind Gäste in der Gemeinde Steißlingen kurtaxepflichtig. Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind.

Die Kurtaxe beträgt pro Person und Aufenthaltstag von April bis einschließlich Oktober 1,– € und in den Monaten November, Dezember, Januar, Februar und März 0,50 €. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als einen Aufenthaltstag gerechnet.

Befreit von der Kurtaxe sind:

  • Personen die sich in der Gemeinde nicht länger als einenTag aufhalten.
  • Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden.
  • Kranke und Schwerbehinderte, die nicht in der Lage sind Einrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen.

Jede Person die der Kurtaxepflicht unterliegt, und somit nicht befreit ist, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Die Gästekarte berechtigt zum Besuch und zur Benutzung der Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Gemeinde Steißlingen ausrichtet bzw. bereitstellt.

Die Gästekarte berechtigt zusätzlich zur kostenlosen Nutzungsmöglichkeit des ÖPNV im gesamten Verbundgebiet der VHB.

Allgemeine Hinweise

Im Interesse der Gäste haben wir nur Inklusivpreise aufgeführt. Sie schließen bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Tagen die Endreinigung und i.d.R. alle Nebenkosten mit ein.

Bei einem kürzeren Aufenthalt kann sich der Preis erhöhen. Bitte fragen Sie bei uns nach.

Gastaufnahmevertrag - Rechte und Pflichten

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Storno- bzw. Nichtanreisekosten für den Gast betragen 90% des Mitepreises.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Wohnung muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein. Die Anreise erfolgt in der Regel ab 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

7. Die Gastgeber können eine Anzahlung verlangen. Die Restzahlungen erfolgen i.d.R. im Voraus bei Eintreffen des Gastes.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!


Anbieterinnen

Annette und Dagmar Schulz

Postanschrift
c/o Bugenhagenstraße 13
24114 Kiel

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